Sie hatten einen Verkehrsunfall? Ihnen sind Schäden entstanden oder Sie sind verletzt worden? Sie wollen Ihre Ansprüche klären und durchsetzen?
Wichtig ist, sich möglichst sofort anwaltlich beraten zu lassen.
Lassen Sie die Schadensregulierung nicht durch die gegnerische Versicherung steuern!
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf. Schildern Sie mir in einem Erstgespräch in meinem Büro den Unfallhergang und Ihr Anliegen. Ich werde Ihnen eine rechtliche Ersteinschätzung geben und Ihnen einen unverbindlichen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten, über Chancen und Risiken aufklären. Sie können dann entscheiden, ob ich Sie bei der Unfallregulierung vertreten soll.
Oder Ihnen wird ein Verkehrsdelikt vorgeworfen?
Auch hier ist es zumeist ratsam, sich unverzüglich nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens beraten zu lassen.
Empfehlenswert ist es, dem Anwalt das polizeiliche Anhörungsschreiben vorzulegen, damit dieser Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen und den Tatvorwurf klären kann.
Bis dahin sollten gegenüber der Polizei keine Angaben zum Sachverhalt gemacht werden.