Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind das allgemeine Zivil- und Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Sozialrecht.
Sollten Sie einen spezialisierten Anwalt benötigen, überschreite ich meine Kompetenzgrenze nicht, sondern empfehle Ihnen geeignete Kollegen.
Mir ist es wichtig, für meine Mandanten kurzfristig persönlich ansprechbar zu sein.
Ich nehme mir im persönlichen Gespräch die erforderliche Zeit, um Sie und Ihr Anliegen zu verstehen und den zugrunde liegenden Sachverhalt aufzuklären.
Ich lasse Sie nicht mit dem leider oft anzutreffenden „Juristendeutsch“ in Behörden-, Gerichts- und Anwaltsschreiben allein, sondern „übersetze“ Ihnen die Schriftstücke in eine für den Laien verständliche Sprache.
Ich strebe es an, Konflikte nach Möglichkeit ohne Anrufung des Gerichts im Interesse des Mandanten zu lösen.
Neben der umfassenden rechtlichen Beratung behalte ich die wirtschaftlichen Interessen des Mandanten im Auge. Denn es ist unbefriedigend, zwar einen Rechtsstreit gewonnen zu haben, es aber von vorherein absehbar war, dass die Forderung danach nicht durchgesetzt werden kann.
Sind Sie unsicher, ob bei Ihrem Anliegen eine anwaltliche Bearbeitung notwendig oder sinnvoll ist, biete ich Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Hierbei mache ich mir in einem persönlichen Gespräch ein erstes Bild über Ihre Angelegenheit, gern auch anhand Ihrer Unterlagen, und gebe Ihnen eine Empfehlung über das weitere Vorgehen.