Ich berate und vertrete Mandanten außergerichtlich und gerichtlich insbesondere in SGB II-Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“), Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld I), Rentenversicherungsrecht (Erwerbsminderung), Schwerbehindertenrecht und Berufsgenossenschaft (Arbeitsunfall).
Insbesondere die Bescheide des Jobcenters in Hartz IV-Fällen sind nach wie vor oft falsch. Typische Fehler sind die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die Berechnung der Leistungen für Unterkunft und Heizung, die Leistungsberechnung bei Bedarfsgemeinschaften, die Leistungsberechnung gegenüber Selbständigen und Leistungsempfängern, die über eigenes Wohneigentum verfügen.
Sollten Sie Zweifel haben, ob Ihr Leistungsbescheid rechtmäßig ist, legen Sie mir diesen für eine unverbindliche Ersteinschätzung vor.
Für SGB II-Leistungsbezieher entstehen in der Regel keine Anwaltskosten, da die Möglichkeit besteht, Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen oder die Kosten bei einem erfolgreichen Widerspruch bzw. erfolgreicher Klage vom Jobcenter übernommen werden müssen.