Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen, Lohnstreitigkeiten, Betriebsübergängen, Insolvenzen, Befristungen, Arbeitszeugnissen, Arbeitsvertragsgestaltung und sonstigen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Oft ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld einer Kündigung beraten zu lassen, um rechtliche Fehler und hieraus resultierende Streitigkeiten zu vermeiden.
Im Arbeitsrecht sind oft kurze Fristen zu beachten: Gegen eine Kündigung muss in der Regel innerhalb einer Frist von 3 Wochen Klage erhoben werden. Auch sind in vielen Tarifverträgen und Arbeitsverträgen sog. Ausschlussfristen geregelt.
Sinnvoll ist es, das Arbeitsverhältnis im Vorfeld auf eine fundierte rechtliche Grundlage zu stellen. Durch klare und rechtssichere Arbeitsverträge lassen sich spätere Konflikte und Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Ich erstelle individuelle Arbeitsverträge, die die betrieblichen Bedürfnisse und die rechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Branche berücksichtigen.