Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sind gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Über die in Ihrer individuellen Angelegenheit voraussichtlich anfallenden Rechtsanwaltskosten informiere ich Sie auf Wunsch vorab unverbindlich, so dass Sie entscheiden und abwägen können, ob Sie die anwaltliche Tätigkeit in Anspruch nehmen möchten oder nicht.
Ggf. prüfe ich anhand Ihrer Versicherungsunterlagen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für die Anwaltskosten eintreten muss. Ich übernehme dann auch die Abwicklung des Rechtsschutzfalls mit der Rechtsschutzversicherung.
Für Rechtssuchende mit geringem Einkommen besteht u. U. die Möglichkeit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Ggf. erläutere ich Ihnen die Voraussetzungen und unterstütze Sie bei der Antragstellung.
U. U. ist auch der Gegner verpflichtet, Ihre Anwaltskosten zu erstatten. Ggf. werde ich Sie darauf hinweisen und Sie bei der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs unterstützen.